- Recht
- Rẹcht das; -(e)s, -e; 1 nur Sg, Kollekt; die Regeln für das Zusammenleben der Menschen in einem Staat, die in Gesetzen festgelegt sind <das bürgerliche, öffentliche Recht; das Recht anwenden, verletzen, brechen; das Recht auf seiner Seite haben, wissen>: Nach geltendem Recht ist die Beschaffung von Heroin strafbar|| K-: Rechtsangelegenheit, Rechtsauffassung, Rechtsauskunft, Rechtsberatung, Rechtslage, Rechtsordnung, Rechtsphilosophie, Rechtsschutz, Rechtssprache, Rechtsunsicherheit, Rechtsverbindlichkeit, Rechtsverletzung, Rechtsvorschrift, Rechtswissenschaft|| -K: Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Eherecht, Eigentumsrecht, Elternrecht, Familienrecht, Grundrecht, Hausrecht, Jugendrecht, Kirchenrecht, Kriegsrecht, Kündigungsrecht, Patentrecht, Privatrecht, Scheidungsrecht, Staatsrecht, Straf(prozess)recht, Tarifrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Völkerrecht, Zivilrecht2 das Recht (auf etwas(Akk)) der (moralisch oder gesetzlich verankerte) Anspruch (auf etwas) <ein angestammtes, unveräußerliches, verbrieftes Recht; die demokratischen, elterlichen, vertraglichen Rechte; ein Recht geltend machen, ausüben, missbrauchen, wahrnehmen; sein Recht fordern, wollen, bekommen; sich (Dat) ein Recht nehmen, anmaßen, vorbehalten; auf sein Recht pochen (= sein Recht fordern); jemandem ein Recht übertragen, verweigern, absprechen, entziehen; jemandes Rechte wahren, verletzen>: Die Verfassung garantiert das Recht des Bürgers auf freie Meinungsäußerung; Der Rechtsanwalt versuchte, ihr durch eine Klage vor Gericht zu ihrem Recht zu verhelfen; Mit welchem Recht gibst du mir Befehle?|| -K: Aufenthaltsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Wahlrecht3 nur Sg; das, was die Moral oder das Gesetz erlauben ↔ Unrecht: Ein Kind muss lernen, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden|| K-: Rechtsbewusstsein, Rechtsempfinden4 das bürgerliche Recht die Gesetze, die das Privatleben regeln5 zu Recht mit gutem Grund, richtigerweise6 Recht sprechen als Richter Urteile fällen7 das Recht beugen pej; (als Richter, Regierung o.Ä.) so handeln, dass man zwar nicht gegen den Text der Gesetze verstößt, aber gegen die Absicht, die dahintersteht8 das Recht des Stärkeren verwendet, um meist Verärgerung darüber auszudrücken, wenn jemand mit viel Macht das tut, was er will, ohne das ↑Recht (2) dazu zu haben9 im Recht sein; Recht haben bei einem Streit o.Ä. derjenige sein, der das Recht (1, 2) auf seiner Seite hat10 Recht haben etwas sagen, das den Tatsachen entspricht ↔ sich irren: Ich weiß nicht, ob du mit dieser Behauptung Recht hast; Ich muss zugeben, dass du doch Recht hattest11 Recht behalten die Bestätigung bekommen, dass man ↑Recht (10) hat12 sich im Recht fühlen glauben, dass man im ↑Recht (9) ist13 jemandem Recht geben jemandem sagen, dass seine Meinung richtig ist oder war ≈ jemandem zustimmen: In diesem Punkt muss ich Ihnen Recht geben14 Recht bekommen von anderen die Bestätigung bekommen, dass die eigene Meinung richtig war15 zu seinem Recht kommen das bekommen, was einem zusteht16 von Rechts wegen wie es das ↑Recht (1) regelt|| ID etwas fordert / verlangt sein Recht etwas muss in ausreichendem Maß berücksichtigt werden: Nach der großen Anstrengung verlangt der Körper sein Recht - ich muss mich jetzt etwas ausruhen; alle Rechte vorbehalten verwendet, um auszudrücken, dass das betreffende Werk (Buch, Platte o.Ä.) nicht ohne Genehmigung kopiert, nachgedruckt o.Ä. werden darf|| zu 2 rẹcht·los Adj
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.